«Tatort» Tempo-30-Zone

Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen erhöhen die Lebensqualität in den Wohnquartieren und bilden eine wichtige Grundlage für ein rücksichtsvolles Miteinander der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden. Leider bleibt dies je länger je mehr auf der Strecke, da einige uneinsichtige Zeitgenossen die einfache Regel «Rücksicht hat Vortritt» missachten und die elementarsten Verhaltensweisen in Tempo-30-Zonen weder kennen geschweige denn einhalten.

Was muss in der Tempo-30-Zone beachtet werden? Fahrzeuglenker müssen besonders vorsichtig und rücksichtsvoll fahren. Obschon sie im Prinzip Vortritt haben, sollten sie auf ihren Vortritt verzichten, wenn Fussgänger die Strasse überqueren wollen. Dabei haben sie auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Kinder oder ältere Menschen Rücksicht zu nehmen. Die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist strikte einzuhalten und sollte – wenn nötig – auch reduziert werden. Es gilt Rechtsvortritt mit Ausnahme besonderer Markierungen oder Signalisationen. Fussgänger, insbesondere Kinder dürfen die Strasse überall queren. Es bestehen keine Fussgängerstreifen mit Ausnahme bei gefährlichen Stellen wie z.B. Schulen. Um gefährliche Situationen zu vermeiden, sollten alle Verkehrsteilnehmer untereinander den Blickkontakt suchen. Mit diesen einfachen und klaren Verhaltensregeln tragen alle dazu bei, den «Tatort» Tempo-30-Zone in ein sicheres und unfallfreies Wohnquartier zu verwandeln. Für Reinach. Für uns alle.

 

Roger Leu

Kandidat Einwohnerrat, FDP Liste 1