Aus Überzeugung wählen!

Am 22. September finden neben verschiedenen Abstimmungen auch die Erneuerungswahlen der Sozialhilfebehörde für die kommenden vier Jahre statt. Die Sozialhilfebehörde besteht aus sieben Mitgliedern, deren Amtszeit vier Jahre dauert. Sechs dieser Mitglieder werden von den Stimmberechtigten im Majorzverfahren gewählt. Die Sozialhilfebehörde ist verantwortlich für die Umsetzung des Sozialhilfegesetzes und dessen Verordnungen. Ihre Aufgaben umfassen die Unterstützung Bedürftiger sowie deren soziale und berufliche Eingliederung.

Es braucht Mitglieder aus unterschiedlichen Fachbereichen, die sich engagiert für das Wohl der Gemeinschaft einsetzen.

Ich empfehle Ihnen daher Herrn Daniel Zimmermann, dipl. Bauingenieur, Jahrgang 1960, und Frau Laura Rey, Advokatin, Jahrgang 1982. Diese Kombination trägt dazu bei, vernünftige, klare und juristisch fundierte Lösungen für alle Betroffenen zu finden.

Soziale Fragen müssen mit Engagement, Sachverstand und Augenmass angegangen werden. Nehmen Sie sich Zeit und geben Sie Ihre Stimmen ab. Herzlichen Dank!

Paul Meier, FDP

Einwohnerratspräsident